Wegweiser zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID

Aufgrund einer Änderung des Verpackungsgesetzes wurden die Registrierungspflichten im Verpackungsregister LUCID erweitert (siehe hierzu u.a. die App-Meldung vom 17. Juni 2021). Wesentliche Neuerung ist, dass sich ab dem 1. Juli 2022 sämtliche Unternehmen, die mit Ware befüllte Verpackungen in Verkehr bringen, im Verpackungsregister LUCID registrieren müssen. Bislang waren Unternehmen, die ausschließlich bereits beteiligte („vorlizensierte“) Serviceverpackungen verwenden, nicht selbst registrierungspflichtig. Die Möglichkeit zum Bezug vorlizensierter Serviceverpackungen bleibt dabei bestehen, so dass diese Unternehmen trotz nunmehr erforderlicher Registrierung keinen gesonderten Vertrag mit einem Dualen System
zur Beteiligung der Verpackungen abschließen müssen. Bei unterlassener Registrierung drohen nicht nur Bußgelder, sondern wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.
Der DFV hat zur Erleichterung der Registrierung für die Unternehmen des Fleischerhandwerks die hierfür grundlegenden Informationen sowie die zur Registrierung erforderlichen Schritte und Daten in einem Wegweiser zusammengefasst. Diesen finden Sie in unserem Mitgliederbereich.

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