Neue Pflichten nach dem Nachweisgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund einer Änderung des Nachweisgesetzes sind bei dem Abschluss von Arbeitsverträgen neue Informationspflichten gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu erfüllen. Die Änderung dient der Umsetzung der europäischen Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen (2019/1152) und gilt ab dem 1. August 2022. Ein Rundschreiben des DFV mit weiteren Informationen finden Innungsbetriebe in unserem Mitgliederbereich.

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