Ab dem 1. Februar 2024 muss auch in den Theken des Fleischerhandwerks die Herkunft von frischem, gekühltem und gefrorenem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch angegeben werden.
Wie angekündigt hat der DFV ein Merkblatt erstellt, das die wesentlichen Anforderungen an die Kennzeichnung im Fleischerhandwerk zusammenfasst und praktische Hinweise zur Umsetzung enthält. Das Merkblatt finden Sie in unserem Mitgliederbereich.
Aufgrund der Erfahrungen mit neuen Pflichten ist auch im Fall der Herkunftskennzeichnung nicht auszuschließen, dass es bis Februar oder auch noch danach Anpassungen gibt. Die praktische Umsetzung und damit die Anforderung an die Unternehmen könnten noch weiter konkretisiert werden. Sollte es hier wesentliche Änderungen geben, halten wir Sie auf dem Laufenden.