DFV-Merkblatt zur Anhebung des Mindestlohns und zur Arbeitszeiterfassung

Bild von Rudy and Peter Skitterians auf Pixabay

Die Regelungen zur Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro pro Arbeitsstunde zum 1. Oktober 2022 sind mit der Änderung einiger weiterer Vorschriften verbunden. Insbesondere die Anhebung der Verdienstgrenzen für Mini- und Midijobs sowie die Neuregelungen rund um die Arbeitszeitaufzeichnungen können in den Unternehmen des Fleischerhandwerks zu erweiterten Auflagen führen.
Der DFV hat deswegen für die Mitgliedsunternehmen ein Merkblatt erarbeitet, das diewesentlichen Änderungen und die jetzt notwendige Handhabung beschreibt. Das Merkblatt kann in unserem Mitgliederbereich heruntergeladen werden.

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