An dieser Stelle berichten wir über aktuelle Entwicklungen rund um das Corona-Virus.
30.03.2020 Bratwurststände
Das Thüringer Gesundheitsministerium informierte, dass der Betrieb von Bratwurstständen unter Auflagen auch weiterhin möglich ist. Es muss allerdings Sorge getragen werden, dass die entsprechenden Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden (analog zu Verkaufsstellen).
Der Verzehr vor Ort ist nicht gestattet, um die Anhäufung von Menschen zu vermeiden. Der Standbetreiber sollte also darauf dringen, dass der Kunde sich „mit der Wurst auf der Faust“ vom Stand entfernt, um die Bratwurst zu verzehren.
25.03.2020 aktuelle Empfehlung:
Verfügen Sie über mehr als eine Verkaufskraft im Laden, sollten Sie dringend Bedien- und Bezahlvorgang personell voneinander trennen!
Nach Rücksprache mit dem Sozialministerium haben wir in Erfahrung gebracht, dass für die kleinen Geschäfte die Hinweise auf Eintrittsbeschränkungen, Abstandhalten, Hygienemaßnahmen, Verbot für Menschen mit entsprechenden Krankheitssymptomen etc. auf Aushängen an / neben der Tür angebracht werden sollen. Eine „Bewachung“ der kleinen Geschäfte ist nicht erforderlich! Den entsprechenden Erlass sowie einen Muster-Aushang finden Sie im Mitgliederbereich.
24.03.2020 anlässlich der aktuellen Entwicklungen hat der Freistaat Thüringen ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten und Freiberufler adressiert, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohende wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.
Ab sofort können Sie Anträge für die Corona-Soforthilfe stellen. Die Soforthilfe ist ein einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss. Dieser ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:
max. 5.000 € bei bis zu 5 Beschäftigten,
max. 10.000 € bei 6 bis 10 Beschäftigten,
max. 20.000 € bei 11 bis 25 Beschäftigten bzw.
max. 30.000 € bei 26 bis 50 Beschäftigten.
bzw. 9.000 EUR für 1 bis 5 und 15.000 EUR für 6 bis 10 Beschäftigte (einschließlich Inhaber*in) eines zu erwartenden Bundesprogramms (angekündigt). Sobald dieses beschlossen ist, werden die Bundesmittel vorrangig eingesetzt. Eine nochmalige Antragstellung ist nicht erforderlich.
Das dazugehörige Formular, Hinweise sowie die De-Minimis-Erklärung können Sie hier herunterladen: Soforthilfeprogramm-Thüringen
22.03.2020 Zusammenhalt ist jetzt wichtiger als je zuvor. Als Mitglied in einer Fleischerinnung und dadurch gleichzeitig im Fleischerverband Thüringen e.V. und im DFV bekommen Sie Unterstützung und Informationen aus erster Hand. Wir veröffentlichen auf dieser Seite tagesaktuelle Nachrichten und bieten Ihnen im Mitgliederbereich Handlungshilfen, Formulare (z.B. Mitarbeiterbescheinigung für Gebiete mit Ausgangsbeschränkungen) und weitere Informationen. Nutzen Sie die DFV-App, die Zugangsdaten wurden allen Betrieben zugesandt bzw. können beim DFV in Frankfurt erfragt werden.
Lesen Sie aktuell die Botschaft unseres Präsidenten Herbert Dohrmann. Zum Mitgliederbereich klicken Sie hier.
17.03.2020 Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat eine Präzisierung des Kreises der Eltern, für deren Kinder eine Notbetreuung in Betracht kommt, vorgenommen. Diese wird als Handreichung an die Schulen und die Träger der Kindergärten versandt. Da unter Personengruppe B auch Beschäftigte im Lebensmittelhandwerk fallen, ist diese Neuregelung für Betriebe des Fleischerhandwerks relevant. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Ministeriums:
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Weitere Informationen zum Corona-Virus finden Sie auch in unserem Mitgliederbereich (hier klicken)