Schulung Sachkundenachweis Schlachten

Thorben Wengert / pixelio.de

Theoretische Schulung zum Sachkundenachweis nach Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 und § 4 der Tierschutz-Schlachtverordnung

Die zweitägige Schulung findet statt am Freitag, dem 08. November 2019 und Freitag, dem 15. November 2019 in Nohra, Am Troistedter Weg 4 (Gebäude der GILDE Thüringer Fleischergenossenschaft), Beginn jeweils 8.00 Uhr, Ende gegen 16.00 Uhr.

 Mitzubringen sind Schreibutensilien (Stifte, Block). Ein vorhandenes Bolzenschussgerät ist ebenfalls mitzubringen, da die Prüfung dann für Sie am eigenen, Ihnen vertrauten Objekt erfolgt.

Nach erfolgreich absolvierter mündlicher und schriftlicher Prüfung am 2. Tag erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung. Mit dieser können Sie dann den Sachkundenachweis nach Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1099/2009 bei der für Ihren Wohnort zuständigen Veterinärbehörde (nach Ablegen der praktischen Prüfung bei dieser Behörde) beantragen.

 Die Lehrgangsgebühr beträgt pro Person 250 € inkl. MwSt. Sie ist am Lehrgangstag gegen Quittung bar vor Ort zu entrichten (Kartenzahlung nicht möglich!). Die Teilnahmebestätigung wird erst nach erfolgter Bezahlung ausgereicht.

 Der theoretische Lehrgang wie auch die Prüfung werden in deutscher Sprache durchgeführt. Also ist Teilnahmevoraussetzung, dass die Teilnehmer die deutsche Sprache fließend verstehen und sprechen können.

 Vergessen Sie bitte nicht, sich für den Schulungstag Verpflegung mitzubringen, da vor Ort keine Kantine vorhanden ist.

Bitte melden Sie sich mit der Rückantwort bis zum 01. Oktober bei uns an. Ihre Anmeldung zum Kurs ist verbindlich und eine gesonderte Anmeldebestätigung wird nicht ausgestellt.

Kontakt: Telefon / Anrufbeantworter 03643/54 17 – 27, Fax -29,
Mail info@fleischer-thueringen.de.

Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl von 30 Personen behalten wir uns vor, den Kurs bis 14 Tage vor Kursbeginn abzusagen, ohne dass Ihnen daraus Ansprüche entstehen.

Lehrgangsinhalte:

Grundkenntnisse der Anatomie und Körperfunktionen, Grundkenntnisse des Verhaltens der Tiere, Tierschutzrechtliche Vorschriften, Handhabung und Pflege von Tieren vor ihrer Ruhigstellung, (für die Tierarten Rind, Schwein, Schaf, Ziege)
Grundkenntnisse der Wirkungsweise der Betäubungsverfahren Elektrobetäubung/Bolzenschuss/CO2–Betäubung, Gerätekunde und Wartung, korrektes Ruhigstellen, Betäuben und Schlachten

Datenschutzhinweis: Ihre Personalien werden zur Erstellung der Teilnahmebestätigung benötigt und zu diesem Zwecke gespeichert. Nach Erstellung der Bescheinigung werden die Daten vernichtet.

Anmeldeformular: Rückantwort 2019

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