Am Montag, 05.10.2020 fand im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales die Expertenanhörung zum geplanten Arbeitsschutzkontrollgesetz statt. Neben mehreren Wissenschaftlern waren lediglich fünf Verbände zu dieser Anhörung eingeladen, darunter die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der Deutsche FleischerVerband (DFV), für den Präsident Herbert Dohrmann die Position des Fleischerhandwerks vortrug.
Während für die Mehrheit der Experten die Frage nach der Zulässigkeit des vorgesehenen Verbots der Werkverträge im Vordergrund stand, erläuterte Präsident Dohrmann
die Problematik der Abgrenzung von Handwerksunternehmen zur Industrie. Dieser Beitrag fand vor allem auch in der offiziellen Mitteilung des Deutschen Bundestags Niederschlag, hier zum Download:
2020_10_06_ANLAGE_Deutscher-Bundestag-Mitteilung-Ausschusssitzung.pdf
Der Ausschuss wird nun die Expertenmeinungen in seine weiteren Beratungen einbinden und schließlich eine Beschlussempfehlung an das Plenum des Deutschen Bundestags abgeben. Es ist davon auszugehen, dass das Plenum dieser Empfehlung folgen wird. Ob die vielfältigen politischen Aktivitäten des DFV hierin Niederschlag finden, bleibt abzuwarten.