Kältemittel: Etappenerfolg für Betrieb von Bestandsanlagen

Die Verhandlungsführer des EU-Rates, des EU-Parlaments und der EU-Kommission haben sich am 5. Oktober 2023 in den Trilogverhandlungen über die Überarbeitung der europäischen F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 geeinigt. Damit ist eine weitere Stufe zur schrittweisen Reduzierung von klimaschädlichen F-Gasen bis 2050 genommen.
Die vom DFV im Vorfeld dieser Verhandlungen aufgestellte Forderung, dass Bestandsanalgen auch zukünftig betrieben und gewartet werden können fand Berücksichtigung. Damit wird es fleischerhandwerklichen Betrieben weiterhin möglich sein, die jetzigen Kältemittel in bestehenden Anlagen einzusetzen.
Die konkreteren Verhandlungsergebnisse liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in schriftlicher Form vor. Im nächsten Schritt wird über das Gesetzesvorhaben im Europäischen Rat und Parlament voraussichtlich im Dezember abgestimmt.

Quelle: DFV

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