Zum 28. Mai 2022 tritt die neue Preisangabenverordnung (PAngV) in Kraft. Neu kommt hierbei auf die Unternehmen eine zusätzliche Informationspflicht bei der Werbung mit Preisermäßigungen zu. Auch die Regelungen zur Auszeichnung des Grundpreises wurden leicht abgeändert. Weitere Informationen sowie Beispiele zur Umsetzung der neuen Regelungen finden Sie in unserem Mitgliederbereich.