Merkblatt zur GOBD

Ab dem 01.01.2015 gelten die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD). Die GoBD ersetzen die GoBS (Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchfüh-rungssysteme), die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und Prüfbarkeit digitaler Unterla-gen) sowie die „Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung“. Es wurde u.a. eine Aktualisierung hinsichtlich der technischen Entwicklungen vorgenommen.

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