Ab dem 01.01.2015 gelten die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD). Die GoBD ersetzen die GoBS (Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchfüh-rungssysteme), die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und Prüfbarkeit digitaler Unterla-gen) sowie die „Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung“. Es wurde u.a. eine Aktualisierung hinsichtlich der technischen Entwicklungen vorgenommen.